Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 29.12.1981 - 2 WF 175/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,24251
OLG Bamberg, 29.12.1981 - 2 WF 175/81 (https://dejure.org/1981,24251)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 29.12.1981 - 2 WF 175/81 (https://dejure.org/1981,24251)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 29. Dezember 1981 - 2 WF 175/81 (https://dejure.org/1981,24251)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,24251) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • familienrecht-deutschland.de PDF

    ZPO §§ 114, 115
    Prozeßkostenhilfe; Einstufung in die Ratentabelle; Berücksichtigung von Naturalunterhaltsleistungen der hilfsbedürftigen Partei.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1983, 204
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.04.1981 - IVb ZR 559/80

    Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens; Berücksichtigung berufsbedingter

    Auszug aus OLG Bamberg, 29.12.1981 - 2 WF 175/81
    Da die von dem Sohn der Beklagten bezogene Ausbildungsbeihilfe auch zur Deckung des Barbedarfs bestimmt ist, steht die Regelung des § 115 Abs. 1 S. 4 ZPO der hier vorgenommenen Einstufung der Beklagten in die Gruppe der Antragsteller mit einer unterhaltsberechtigten Person nicht entgegen, denn selbst dann, wenn die Hälfte der für Unterhaltszwecke einsetzbaren Ausbildungsvergütung des Sohnes auf den Haftungsanteil der Beklagten angerechnet wird (vgl. BGH FamRZ 1981, 541 = BGHF 2, 543), verbleibt erfahrungsgemäß noch eine von der Beklagten zu füllende Bedarfslücke.

    Da die Beschwerdeführerin aber ihre Unterhaltsschuld im Rahmen der auch durch den Eintritt der Volljährigkeit des Sohnes nicht veränderten tatsächlichen Gegebenheiten weiterhin (wie bisher) durch Erbringung von Naturalleistungen erfüllt (vgl. BGH FamRZ 1981, 541 = BGHF 2, 543), steht ihr auch über den genannten Zeitpunkt hinaus der Tabellenfreibetrag für einen Unterhaltsberechtigten zu.

  • OLG Bremen, 27.04.1981 - 5 WF 46/81
    Auszug aus OLG Bamberg, 29.12.1981 - 2 WF 175/81
    Zunächst ist allgemein anerkannt, daß die in der als Anlage zu § 114 ZPO geführten Tabelle enthaltenen Freibeträge für Unterhaltspflichten auch dem Antragsteller zugute kommen, der seine Unterhaltsschuld durch die Leistung von Naturalunterhalt erfüllt; dies entspricht dem in § 1606 Abs. 3 S. 2 BGB verankerten Grundsatz der Gleichwertigkeit von Barunterhalt und Naturalunterhalt (vgl. OLG Bremen FamRZ 1981, 988; Christl, NJW 1981, 789; Mümmler, JurBüro 1981, 493).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht